Rahmentarifvertrag gilt allgemeinverbindlich und bundesweit

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Rahmentarifvertrag der Gebäudereiniger zum 1.10.2022 für allgemeinverbindlich erklärt. JURA hat den Tarif bereits zum 1.06.2022 umgesetzt.

Bereits Anfang Juni 2022 trat im Gebäudereiniger-Handwerk ein neuer Rahmentarifvertrag in Kraft. Am 1. Oktober 2022 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diesen für allgemeinverbindlich erklärt.

Damit gilt der Rahmentarifvertrag nun bundesweit im gesamten Gebäudereiniger-Handwerk, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Bundesverband der Gebäudereiniger (BIV) oder in der IG Bau, den beiden Tarifparteien.

Wichtige Tarifneuerungen im Überblick

Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn für Reinigungskräfte in der untersten Lohngruppe wurde erhöht von 11,55 Euro auf nun 13,00 Euro. Und zum 01.01.2024 auf 13,50 Euro. Der Branchenmindestlohn für Reinigungskräfte liegt rund acht Prozent höher als der aktuelle allgemeine Mindestlohn von 12,00 Euro.

In Lohngruppe 6, die für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt der Lohn von 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und ab 2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent).

Die JURA Gebäudereinigung ist BIV-Mitglied und seit 2020 anerkannter Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung leitet Geschäftsinhaber Jusuf Radoncic, Meister der Gebäudereinigung.

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