Neuer Tarifvertrag für Lohn- und Mindestlohn in der Gebäudereinigung

Verband und Gewerkschaft haben einen neuen Tarifvertrag ausgehandelt. Er gilt bis Ende 2023. Erstmals gilt in allen Bundesländern ein einheitliches Lohngefüge.

Seit 1. Januar 2021 gilt im Gebäudereiniger-Handwerk ein neuer, bundeseinheitlicher Tarifvertrag. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gebäudereinigung konnten vier wichtige Erfolge erzielt werden:

  1. Aufgrund der Ost-West-Anpassung am 1. Dezember 2020 erhalten alle Lohngruppen in Ost und West denselben Lohn innerhalb ihrer Lohngruppe.
  2. Die Ausbildungsvergütungen wurden bundeseinheitlich angehoben. Azubis erhalten im ersten Ausbildungsjahr 775 Euro, im zweiten 900 Euro und im dritten 1.050 Euro.
  3. Die Tarifanpassung kommt in allen Lohngruppen in drei Stufen, der Tarifvertrag läuft bis Ende 2023. Das gibt Mitarbeiter*innen und Unternehmen Planungssicherheit.
  4. Die Lohnsteigerungen liegen je nach Lohngruppe und Anpassungsstufe zwischen 2,1 und 3,9 Prozent. Der Mindestlohn von 11,11 Euro in Lohngruppe 1 gilt seit 1. Januar 2021. Er liegt um 17 Prozent höher als der aktuell gültige gesetzliche Mindestlohn von 9,50 Euro.
Stufenplan Lohnsteigerungen im Tarifvertrag 2021 der Gebäudereiniger
Ausbildungsvergütungen im Tarifvertrag 2021 für die Gebäudereiniger

Quelle: Bundesinnungsverband Die Gebäudereiniger, Magazin Blickpunkt nr. 02 2020, S. 6-9

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