Bereits am 1. November 2019 trat im Gebäudereiniger-Handwerk ein neuer Rahmentarifvertrag in Kraft. Am 26. Februar 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diesen für allgemeinverbindlich erklärt, rückwirkend zum 1. Januar 2020. Damit gilt der Rahmentarifvertrag nun bundesweit im gesamten Gebäudereiniger-Handwerk, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Bundesverband der Gebäudereiniger (BIV) oder in der IG Bau, den beiden Tarifparteien.
Wichtige Tarifneuerungen im Überblick
Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn für Reinigungskräfte in der untersten Lohngruppe wurde erhöht auf 10,80 € im Westen und 10,55 € im Osten. Ende des Jahres 2020 steigt er auch im Osten auf dann bundesweit 10,80 €. Damit ist eine Angleichung der Mindestlöhne in Ost und West erreicht. Der Branchenmindestlohn für Reinigungskräfte liegt rund 15 Prozent höher als der aktuelle allgemeine Mindestlohn von 9,35 €.

Die JURA Gebäudereinigung ist BIV-Mitglied und seit 2020 anerkannter Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung leitet Geschäftsinhaber Jusuf Radoncic, Meister der Gebäudereinigung.
Quellen: www.gebaeudereiniger.de; www.igbau.de