Seit 1. Januar 2021 gilt im Gebäudereiniger-Handwerk ein neuer, bundeseinheitlicher Tarifvertrag. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gebäudereinigung konnten vier wichtige Erfolge erzielt werden:
- Aufgrund der Ost-West-Anpassung am 1. Dezember 2020 erhalten alle Lohngruppen in Ost und West denselben Lohn innerhalb ihrer Lohngruppe.
- Die Ausbildungsvergütungen wurden bundeseinheitlich angehoben. Azubis erhalten im ersten Ausbildungsjahr 775 Euro, im zweiten 900 Euro und im dritten 1.050 Euro.
- Die Tarifanpassung kommt in allen Lohngruppen in drei Stufen, der Tarifvertrag läuft bis Ende 2023. Das gibt Mitarbeiter*innen und Unternehmen Planungssicherheit.
- Die Lohnsteigerungen liegen je nach Lohngruppe und Anpassungsstufe zwischen 2,1 und 3,9 Prozent. Der Mindestlohn von 11,11 Euro in Lohngruppe 1 gilt seit 1. Januar 2021. Er liegt um 17 Prozent höher als der aktuell gültige gesetzliche Mindestlohn von 9,50 Euro.
Quelle: Bundesinnungsverband Die Gebäudereiniger, Magazin Blickpunkt nr. 02 2020, S. 6-9